MyTransporter München schließt Verträge mit ihren Kunden (nachfolgend ,, Kunde" genannt) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
Vertragsabschluss:
Selbstbeteiligungen:
1. Haftungsbegrenzung 1500€ bei Bagatellschaden z.B.: Eigenschaden beim Fahrzeug Kratzer, Dellen oder nicht entfernbarer Schmutz.
2. Haftungsbegrenzung 2500€ bei Versicherungsschäden z.B. Aufprall mit einem anderen Fahrzeug oder Beschädigungen am Eigentum.
Die Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht einer dritten Person zum gebrauch überlassen werden. Die Benutzung des Fahrzeug ist ausschließlich in Deutschland gestattet. Will de Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benützen, so ist hier zu ein schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wenn ohne schriftliche Genehmigung Auslandsfahrten gefahren werden und hierbei ein Unfall entsteht, muss der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von 2500€ rechnen.
Bei einem Unfall- / Sachschaden am Fahrzeug wird die Kaution einbehalten.
Die genaue Schaden höhe wird von einem Gutachter ermittelt und mit dem , Kunden" abgerechnet. Bei KFZ- Beschädigungen unbedingt separaten Unfallbericht der Polizei vorlegen. Alle Rechte und Pflichten des Halters gehen auf den Mieter/-in bzw. Fahrer /-in über.
Der Mieter/in bzw. Fahrer/in mietet das Fahrzeug mit getanktem (siehe oben)
Zustand und muss das Fahrzeug mit getanktem Zustand zurückbringen. Bei nicht Einhaltung werden 100 € berechnet. Bei Überschreitung der Mietdauer/-zeit, wird ab 5min jede Std. in 25euro/ Stundenpreis berechnet. Für
Mehrkilometer werden 0,20 € / km berechnet.
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und muss wieder sauber zurückgebracht werden. Bei Nichteinhaltung werden 60 € Reinigungskosten berechnet. Das Fahrzeug wird nach Einweisung durch den Mitarbeiter an den Mieter /-in bzw.
Fahrer /-in übergeben. Beschädigungen am Fahrzeug werden vom Mieter per Foto oder Video dokumentiert. Nach der Beendigung des Mietverhältnisse.